Neues Recht – Neue Anforderungen


Hallo liebe Mitglieder,

wie bereits mehrfach informiert und hingewiesen gilt mit Wirkung vom 08.04.2013 neues Recht im Luftsport. Es gibt eine Übergangsfrist bis zum 08.04.2015. Bis dahin müssen beispielsweise alle bisherigen GPL Lizenzen umgeschrieben sein.

Die Zeit läuft ….

Nachstehend findet Ihr die wichtigsten Informationen und links zum Thema

Allgemeine Info’s:

Ab dem 08.04.2013 werden neue Lizenzen ausgestellt. Die sogenannte SPL (Sailplane Pilot licence), die International gültig ist, und die LAPL (S) (Light Aircraft Pilot Licence, Sailplanes), die in Europa gültig ist.

Wichtig für alle GPL (Glider Pilot Licence) Inhaber (bisherige Segelfluglizenz) ist, dass die GPL Lizenz bis zum 08.04.2015 in eine SPL (Tauglichkeit Klasse2) oder LAPL (S) umgeschrieben werden muss. Auch an der Ausbildung von Segelflugzeugführern gibt es neue Anforderungen.

Durch die zuständige Behörde werden die GPL Lizenzen auf  Antrag standartmäßig  in die SPL umgeschrieben, sofern Ihr das Tauglichkeitszeugnis Klasse 2 habt. Hier ist zu beachten, das zum Zeitpunkt des Antrages die Bedingungen zur Gültigkeit (innerhalb der letzten 24 Monate 25 Starts/ Landungen, gültiges Medical) erfüllt sein müssen. Am Besten eine Kopie des Flugbuches und der Tauglichkeit mitsenden. Auch die neuen Lizenzen sind unbefristet gültig.

Zur Erfüllung der Gültigkeit der neuen SPL oder LAPL(S) sind innerhalb der letzten 24 Monate 15 Starts/ Landungen und 5 Flugstunden als verantwortlicher Luftfahrzeugführer nachzuweisen, sowie 2 Übungsflüge mit einem Lehrberechtigten, die in Eurem persönlichen Flugbuch schriftlich vom Lehrberechtigten zu bestätigen sind, nachzuweisen. Der Übungsflug ist im Motorflug bereits schon länger üblich. Von den Gesamtstarts müssen mindestens 5 in der jeweiligen Startart nachgewiesen werden, um die Rechte der jeweiligen Startart ausüben zu können.

Bei Nichterfüllung der Bedingungen, können die fehlenden Starts einfach mit Fluglehrer bzw. mit Flugauftrag eines Lehrberechtigten nachgeholt werden und sind im persönlichen Flugbuch zu bestätigen. Die Bedingungen müssen immer  zum Zeitpunkt des jeweiligen Fluges nachgewiesen werden können.

Bezgl. der Tauglichkeit gibt es ebenfalls ab dem 08.04.2013  neue Anforderungen zu Tauglichkeitsuntersuchungen, die sich für den SPL (Kl.2) und den LAPL(S) unterscheiden. Am Besten mit dem Fliegerarzt Eures Vertrauens sprechen.

Hier nun die wichtigesten links und Adressen:

Persönliche Checkliste vor jedem Flug (neues Recht):

http://www.aeroclub-nrw.de/wpaero/wp-content/uploads/2012/04/persoenlicheCheckliste1305292.pdf

Deutscher Aero Club e.V. (DAeC):

http://www.daec.de/service/luft-vereinsrecht/eu-pilotenlizenzen/

http://www.daec.de/service/luft-vereinsrecht/eu-pilotenlizenzen/

http://www.aeroclub-nrw.de/2013/03/neues-luftrecht-ab-08-april-2013/

http://www.aeroclub-nrw.de/wpaero/wp-content/uploads/2013/03/neues-Luftrecht1.pdf

Luftfahrt Bundesamt (LBA):

http://www.lba.de/DE/Luftfahrtpersonal/Rechtsgrundlagen/Teil_FCL/Einfuehrung_Teil_FCL.html?nn=23012

Bezirksregierung Düsseldorf, Dezernat 29 Luftverkehr:

http://www.brd.nrw.de/organisation/abteilung2/26/index.html

Bundesministerium für Verkehr, Bau und Städteentwicklung (BMVBS):

– Politische Planung und Kommunikation – Referat L 23 – Bürgerservice, Besucherdienst

E-Mail: buergerinfo@bmvbs.bund.de Internet: www.bmvbs.de

Forum:

http://www.pilotundflugzeug.de/artikel/2013-03-29/EASA_FCL_Lizenzen

http://www.aerokurier.de/de/aviation/hilfe-fluggast-droht-mit-beteiligung-an-den-flugkosten.109370.htm